2022 - Ridermanpage

geändert am 07.04.2023
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2022


Wichtige Rechts- und Steueränderungen ab 01.07.2022

  • Es soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber gehen, soweit umsetzbar.
  • Wegfall der EEG-Umlage i.H.v. 3,7 Cent je kWh. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.
  • Der gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitstunde steigt ab 01.07.2022 von 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs.

Wichtige Rechts- und Steueränderungen ab 01.06.2022

    • Einführung eines 9-Euro-Tickets ("Bahncad 100 light") für drei Monate. Das Ticket wird jetzt eine Nahverkehrsflatrate für ganz Deutschland außer dem Fernverkehr (ICE, Intercity und Eurocity).
    • Senkung der Energiesteuer für drei Monate. Diese soll Diesel um 14,04 Cent und Benzin um 29,55 Cent je Liter billiger machen. Es können deshalb Engpässe aufgrund der erhöhten Nachfrage im Juni entstehen.
    • Sky beendet Bezahlung per Bankzeinzug. Es muss auf Klarna oder Paypal oder Kreditkarte umgestellt werden.
    • Wohngeldberechtigte erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss.

    Wichtige Rechts- und Steueränderungen ab 01.01.2022 (Steuerentlastungesetz 2022)

    • Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend ab 01.01. auf 10.347 Euro. Der GFB soll zur Absicherung des Existenzminimums dienen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
    • Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die EEP ist steuerpflichtig.
    • Die Entfernungspauschale erhöht sich ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent.
    • Zahlung eines Kinderbonus für jedes Kind in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen.
    • Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird rückwirkend ab 01.01. von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
    • Die Sachbezugsfreigrenze erhöht sich von 44 Euro auf monatlich 50 Euro. Die Freigrenze gilt für Sachleistungen (z.B. Gutscheine), die ArbN von ihrem Unternehmen zusätzlich zum Lohn erhalten.
    • Erhöhung der berufsbedingten steuerlich absetzbaren Umzugskosten auf 870 Euro. Diese können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
    • Die Homeoffice-Pauschale bleibt auch für 2022. Ansetzen kann man pro Tag 5 Euro, max. aber 600 Euro im Jahr. Die Summe zählt zu den Werbungskosten. Nur wer mit seinen Werbungkosten über den Pauschalbetrag von 1.200 Euro kommt, profitiert davon!
    • Der gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitstunde steigt ab 01.01. von brutto 9,60 Euro auf 9,82 Euro und ab 01.07. auf 10,45 Euro. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs.
    • Der steuerpflichtige Rententeil erhöht sich von 81 auf 82 Prozent. Dieser Anteil gilt für Rentenjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen.
    • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt dauerhaft bei 4.008 Euro.
    • Für Kinderlose steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3 auf 3,4 Prozent.
    • Öl und Diesel kosten aufgrund der steigenden CO2-Abgabe wieder mehr. Der CO2-Preis erhöht sich auf 30 Euro pro Tonne.
    • Die Abgaben auf Strom werden turnusgemäß angepasst. Die EEG-Umlage wird je Kilowattstunde von 6,5 Cent auf 3,7 Cent reduziert. Der Strompreis wird jedoch kaum billiger, da die Beschaffungskosten der Versorger steigen.
    • Die Deutsche Post erhöht Ihre Preise. Standardbriefe kosten nun 85 Cent, Postkarten 70 Cent.
    • Ab Januar ist die Einweg-Plastiktüte verboten.
    • Alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff bis zu drei Litern werden nun mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Die Ausnahme sind reine Molkereiprodukte.
    • Auch Supermärkte und Discounter müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen, wenn sie E-Geräte merhmals im Jahr verkaufen und die Ladenfläche mehr als 800 Quadratmeter beträgt. Kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 cm dürfen zurückgegeben werden, ohne dass ein Neugerät gekauft werden muss.
    • Für ab 01.03. geschlossene Laufzeitverträge gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird diese verpasst, verlängert sich diese auf unbestimmte Zeit. Gekündigt kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
    • Für Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel. Die Frist wird nun von 6 auf 12 Monaten ausgeweitet. D.h., bei Fehlern oder Defekten innerhalb von 12 Monaten wird angenommen, dass diese schon beim Kauf vorlagen!
    • Autofahrer müssen 2022 nun zwei medizinische Masken im Fahrzeug dabeihaben. Sie sollen Bestandteil des Verbandskastens werden. Die DIN-Norm für Verbandskästen wird entsprechend angepasst. Wann genau diese Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar.
    • Wer an seinem Fahrzeug eine gelbe TÜV- oder HU-Platkette hat, muss 2022 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt einen frischen grünen Aufkleber in Grün, sofern keine technischen Mängel dagegen sprechen.
    • Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2022 verlängert. Der Zuschuss beträgt beim Kauf bis zu 9.000 Euro.
    • Es können ab 01.01. keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner gekauft werden. Es muss als Alternative ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt online oder per App gebucht werden.
    • Die Pflicht für Ärzte, Rezepte für Arzneien nur noch in digitaler Form auszustellen, wird wegen fehlender flächendeckender Technik auf unbestimmte Zeit verschoben. Um das E-Rezept einlösen zu können, ist eine entsprechende offizielle App nötig.
    • Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Führerschein-Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19.01. gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist dann 15 Jahre gültig. Wer ggf. mit einem alten Führerschein von der Streckenkontrolle erwischt wird, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro.

    Die von mir zusammengetragenen Angaben sind ohne Gewähr.
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